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   VG Regensburg, 09.08.2021 - RO 4 K 18.32906   

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VG Regensburg, 09.08.2021 - RO 4 K 18.32906 (https://dejure.org/2021,35807)
VG Regensburg, Entscheidung vom 09.08.2021 - RO 4 K 18.32906 (https://dejure.org/2021,35807)
VG Regensburg, Entscheidung vom 09. August 2021 - RO 4 K 18.32906 (https://dejure.org/2021,35807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 34 Abs. 4; AufenthG § 60 Abs. 8
    Erfolglose Klage gegen Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Vergewaltigung

  • rewis.io

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung wegen Vergewaltigung, Prognosemaßstab

  • milo.bamf.de

    VwGO, § 113 Abs 1 S 1; VwGO, § 113 Abs 5 S 1; AsylG, § 73 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 8
    Iran: Widerruf der Flüchtlingsanerkennung wegen Vergewaltigung. Prognosemaßstab.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2021 - RO 4 K 18.32906
    Dabei ist die der gesetzlichen Regelung zugrundeliegende Wertung zu beachten, dass Straftaten, die so schwerwiegend sind, dass sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einer hohen Wiederholungsgefahr verknüpft sind (U. v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, juris - BVerwGE 112, 185 zu der Vorgängerregelung § 51 Abs. 3 AuslG; B. v. 12.10.2009 - 10 B 17.09, juris).

    Eine weitergehende Beschränkung des Anwendungsbereichs durch einen strengeren Prognosemaßstab sei auch im Hinblick auf die in letzter Konsequenz mögliche Abschiebung eines politisch Verfolgten in den Verfolgerstaat nicht geboten, weil bei Abwägung des Schutzinteresses des politisch Verfolgten und des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit zu berücksichtigen sei, dass der politisch Verfolgte, sofern ihm Gefahren im Heimatstaat drohten, auch bei Vorliegen des Ausschlussgrundes nach § 51 Abs. 3 AuslG (jetzt § 60 Abs. 8 AufenthG) nicht in den Verfolgerstaat abgeschoben werden dürfe (BVerwG, U. v. 16.11.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 10 B 17.09

    Zulässigkeit einer Revision bei einer vermeintlichen Divergenz und

    Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2021 - RO 4 K 18.32906
    Dabei ist die der gesetzlichen Regelung zugrundeliegende Wertung zu beachten, dass Straftaten, die so schwerwiegend sind, dass sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einer hohen Wiederholungsgefahr verknüpft sind (U. v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, juris - BVerwGE 112, 185 zu der Vorgängerregelung § 51 Abs. 3 AuslG; B. v. 12.10.2009 - 10 B 17.09, juris).
  • VGH Hessen, 10.08.2011 - 6 A 95/10

    Widerruf der Asylanerkennung wegen Wiederholungsgefahr bezüglich schwerwiegender

    Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2021 - RO 4 K 18.32906
    Aus der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich indes auch, dass bei der Frage, welche Anforderungen an die Feststellung einer Wiederholungsgefahr zu stellen sind, kein zu strenger Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde zu legen ist (vgl. hierzu auch HessVGH, U.v. 10.8.2011 - 6 A 95/10.A, juris) und nicht eine "hinreichend sichere Gefahr" der Begehung gleichartiger Straftaten von entsprechendem Gewicht zu fordern sei.
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